Neben der Ästhetik gewinnt die Dachbegrünung in Deutschland durch zwei Gesetzesvorgaben eine große Rolle: die Eingriffs-Ausgleichs-Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (nach § 19) und die Entwicklung der Berechnung der Abwassergebühren, die früher oder später in allen Bundesländern durch eine gesplittete Abwassergebühr erhoben werden. In der Praxis heißt das, dass viele Dächer aufgrund von Bau- und Naturschutzauflagen begrünt werden müssen und immer mehr Dächer freiwillig begrünt werden, weil Teile der Kosten für die Niederschlagswassergebühr eingespart werden können. Dachbegrünungen können nicht nur eine Zierde sein, sie erfüllen auch eine wichtige Schutzfunktion. Als Bestandteil des Abdichtungspakets für Flachdächer wirken sie vor allem Schäden durch Witterungseinflüsse entgegen.