Förderung für Dachbegrünung: Förderprogramme und Gründach-Zuschussch

Förderung für Dachbegrünung: Förderprogramme und Gründach-Zuschuss in Deutschland.

Wird eine Dachbegrünung gefördert?

Ja, in vielen Fällen ist eine Förderung für Dachbegrünung möglich.

Bund, Länder und vor allem Städte und Kommunen unterstützen begrünte Dächer gezielt, da sie einen messbaren Beitrag zu Klimaschutz, Regenwasserrückhalt, Hitzeminderung und Biodiversität leisten.

Je nach Wohnort können Sie von

  1. direkten Zuschüssen pro Quadratmeter,
  2. pauschaulen Förderungen
  3. oder indirekten Vorteilen wie reduzierten Abwassergebühren profitieren.

Welche Gründach-Förderprogramme konkret für Sie infrage kommen, hängt vom Bundesland und der jeweiligen Kommune ab.

Während einige Städte eigene Gründach-Zuschüsse anbieten, setzen andere auf kombinierte Programme aus Klimaschutz, Regenwassermanagement und energetischer Sanierung.

Dieser Beitrag gibt Ihnen einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Gründachförderungen in Deutschland (sowie zusätzlich in Österreich) und zeigt, worauf Sie bei Planung und Antragstellung achten müssen, um die verfügbaren Fördermittel optimal nutzen zu können.

In vielen Fällen ist eine Förderung für Dachbegrünung möglich. Bund, Länder und vor allem Städte und Kommunen unterstützen begrünte Dächer gezielt, da sie einen messbaren Beitrag zu Klimaschutz, Regenwasserrückhalt, Hitzeminderung und Biodiversität leisten.

Förderprogramm-Dachbegrünung Deutschland: Bundesweiter Gründach-Zuschuss

Auf Bundesebene spielen vor allem die KfW und das BAFA eine Rolle. Beide fördern Dachbegrünungen nicht als eigenständige Maßnahme, berücksichtigen sie jedoch mittelbar im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). 

Wird eine Dachbegrünung im Zuge einer energetischen Dachsanierung umgesetzt und erfüllen Dämmung und Aufbau die technischen Mindestanforderungen, können die Kosten für den gesamten Dachaufbau einschließlich Begrünung förderfähig sein.

Voraussetzung ist stets, dass der Antrag vor Maßnahmenbeginn gestellt wird und die Sanierung fachlich begleitet wird. Damit sind KfW und BAFA zentrale Bausteine für einen bundesweiten Gründach-Zuschuss – indirekt, aber wirkungsvoll.

Dachbegrünung-Förderung KfW-Bank

Die KfW fördert Dachbegrünungen nicht als eigenständige Maßnahme, sondern im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), wenn sie Teil einer energetischen Sanierung oder eines klimafreundlichen Neubaus sind.

In der Praxis erfolgt dies vor allem über den BEG-Wohngebäude-Kredit (Kredit 261) bei Effizienzhaus-Sanierungen. Eine Dachbegrünung wird dabei als Bestandteil der Dachdämmung berücksichtigt, da sie zur Verbesserung des Wärmerückhaltung und des sommerlichen Hitzeschutzes beiträgt.

Voraussetzung ist, dass die energetischen Mindestanforderungen eingehalten werden, etwa die Erreichung der geforderten U-Werte (z. B. ≤ 0,14 W/(m²K) für das Dach im Effizienzhaus-Standard).

Erfüllt das Gebäude den Standard, können die Kosten für den gesamten Dachaufbau inklusive Begrünung über einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss gefördert werden.

Auch beim klimafreundlichen Neubau für Wohngebäude (Kredit 297, 298) werden zinsgünstige Kredite vergeben, bei denen eine Dachbegrünung zur Erfüllung der Nachhaltigkeits- und Effizienzanforderungen beitragen kann. 

Fördertechnisch wichtig ist:

  1. Der Antrag muss zwingend vor Baubeginn gestellt werden,
  2. und die Planung sowie Bestätigung der energetischen Anforderungen muss durch einen zugelassenen Energieeffizienzexperten erfolgen.

Ergänzend lassen sich häufig kommunale Gründach-Zuschüsse sowie steuerliche Vorteile (z. B. bei energetischer Sanierung) nutzen.

Für Unternehmen und Freiberufler kommen darüber hinaus KfW-Umweltprogramme infrage, bei denen – projektabhängig – hohe Förderquoten möglich sind. Genauso wie für Kommunen die Programme Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (Zuschuss 444) und Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (Zuschuss Nr. 498, 499).

KfW-Förderung für die Dachbegrünung von Garage oder Carport

Eine Dachbegrünung auf Garage oder Carport wird durch die KfW nicht eigenständig gefördert. Über die KfW ist sie nur dann förderfähig, wenn sie Teil einer übergeordneten energetischen Maßnahme am Hauptgebäude ist. 

Entscheidend ist dabei die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Wird im Zuge einer Effizienzhaus-Sanierung oder einer energetischen Dachsanierung (z. B. Dämmung des Wohngebäudes) gefördert, können Nebengebäude wie Garagen oder Carports dann einbezogen werden, wenn sie funktional oder energetisch relevant für das Gesamtvorhaben sind.

Eine isolierte Begrünung eines Garagen- oder Carportdachs ohne Bezug zum Wohngebäude hingegen ist nicht KfW-förderfähig.

Inhaltsverzeichnis

Förderung Dachbegrünung Baden-Württemberg

Zuerst einmal können in Baden-Württemberg können Dachbegrünungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mittelbar mitgefördert werden, wenn sie Bestandteil einer energetischen Dachsanierung sind. Voraussetzung ist, dass die eigentliche Sanierungsmaßnahme – etwa die Dachdämmung – die technischen Mindestanforderungen der BEG erfüllt, beispielsweise die geforderten U-Werte für das sanierte Dach. Die Dachbegrünung selbst wird dabei nicht isoliert gefördert, kann jedoch als begleitende Maßnahme im Zuge der geförderten Sanierung berücksichtigt werden.

Parallel dazu gilt in Baden-Württemberg bei Neubauten und bei grundlegenden Dachsanierungen eine landesrechtliche Photovoltaik-Pflicht. In der Praxis werden Gründächer daher häufig mit Photovoltaikanlagen kombiniert, etwa als Solar-Gründach. So lassen sich energetische Anforderungen, Klimaanpassung und Flächennutzung sinnvoll verbinden und in vielen Fällen mit Bundes- sowie ergänzenden kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

Dachbegrünung-Pflicht Baden-Württemberg

Mit Novellierung der Landesbauordnung im Jahr 2015 wurde festgelegt, dass für neue Gebäude im Land die Pflicht der Begrünung von Dach und/oder der Fassade besteht, wenn das Grundstück selbst z. B. aufgrund dichter Bebauung nicht begrünt werden kann. Zugleich wurde ein Ausnahmekatalog geschaffen, dass die Pflicht nicht besteht, soweit dies unter anderem baulich nicht möglich ist oder einen wirtschaftlichen Härtefall darstellt.

In § 9 LBO (Artikel 1 Nr. 6 des Gesetzentwurfs) heißt es: „Sollte eine Begrünung von Grundstücken nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich sein, sollen die baulichen Anlagen zu begrünen sein (z. B. durch Dach- oder Fassadenbegrünung), soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung dies zulassen und die Maßnahme für die Bauherrin oder den Bauherrn wirtschaftlich zumutbar ist.“

Förderung der Dachbegrünung einer Garage in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gibt es kein landesweites Förderprogramm, das die Dachbegrünung von Garagen pauschal fördert. Die Förderung von Dachbegrünungen auf Garagendächern kann dort über kommunale Programme zur Klimaanpassung und Klimaschutzmaßnahmen möglich sein, z. B. im Rahmen des „Klimopass“-Programms, das Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünung zur städtischen Klimaanpassung unterstützt.

Stuttgart

Das Stuttgarter Grünprogramm fördert Dachbegrünungen auf privaten und gewerblichen Gebäuden im Bestand sowie bei Neubauten, sofern die Begrünung nicht ohnehin durch Bebauungsplan oder Baugenehmigung vorgeschrieben ist. 

Gefördert werden alle Materialien und Arbeiten vom Abbruch und der Entsorgung vorbereitender Bauteile bis zum vollständigen Vegetationsaufbau (Wurzelschutz, Substrat, Pflanzen, Fertigstellungspflege), einschließlich Dachbegrünungen unter Photovoltaikanlagen, Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt (z. B. Sandlinsen, Totholz, Kleingewässer) und technische Elemente zum Regenwasserrückhalt und zur Abflussverzögerung. Die durchwurzelbare Substratstärke muss in der Regel mindestens 12 cm betragen, bei Gründächern unter PV mindestens 8 cm, und es wird ein niedriger Abflussbeiwert von 0,3 (= 30 % Abfluss) angestrebt.

Die Stadt übernimmt grundsätzlich 50 % der Kosten pro Maßnahme (Dachbegrünung, Freiflächen- oder Fassadenbegrünung), bis zu 10.000 € je Maßnahme und 30.000 € je Grundstück. In stark wärmebelasteten Tallagen (Nesenbach- und Neckartal) werden 70 % der Kosten gefördert, mit bis zu 15.000 € pro Maßnahme und 45.000 € je Grundstück. Für besonders umfangreiche oder hochwertige Dachbegrünungen ab 100 m² und Dachgärten ab 50 m² kann die Fördersumme nach Einzelfallprüfung auf bis zu 30.000 € pro Maßnahme erhöht werden. Eigenleistungen sind bis 15 % der förderfähigen Kosten mit einem Pauschalstundensatz von 7,50 € anrechenbar. Die Maßnahme ist anschließend mindestens 10 Jahre zu erhalten und zu pflegen.

Mannheim

Das Programm der Klimaschutzagentur Mannheim fördert Dach-, Fassaden- und Entsiegelungsbegrünungen, um Hitzeinseln zu reduzieren, Regenwasser zu speichern und Biodiversität zu fördern. Es richtet sich an Erbbauberechtigte oder Eigentümergemeinschaften von selbst genutzten oder vermieteten Gebäuden im Stadtgebiet Mannheim. Gefördert werden Kosten für Planung und Ausführung, vorausgesetzt die Begrünung ist freiwillig, fachgerecht und für 10 Jahre gebunden.

Bezuschusst werden alle Maßnahmen, die zusätzlich zu einer Dachabdichtung für eine Dachbegrünung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (inkl. Dachbegrünung auf Nebengebäuden wie z.B. Garagen) erforderlich sind. Planungs-, Material- und Baukosten sind förderfähig. Hierzu zählen zum Beispiel Wurzelschutzbahnen, Drainage, Begrünungssubstrate und Pflanzen. Es werden Maßnahmen ab einer zusammenhängenden Dachfläche von 15 m² gefördert.

Zuschüsse betragen bis zu 20 €/m² für die ersten 200 m² Dachfläche und 15 €/m² darüber hinaus, maximal jedoch 16.000 € pro Maßnahme. Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden, Nachweise (z. B. Rechnungen, Fotos) über die erfolgten Arbeiten sind erforderlich. Die maximale Förderhöhe errechnet sich anhand der nachgewiesenen Kosten und Flächen.

Karlsruhe

Das Förderprogramm der Stadt Karlsruhe unterstützt die Begrünung von Dächern, Fassaden und versiegelten Freiflächen (z. B. Höfe), um das Stadtklima zu verbessern, Hitze zu reduzieren, Schadstoffe zu binden, Biodiversität zu fördern und Regenwasser zu versickern. 

Gefördert werden erstmalige, freiwillige Maßnahmen wie Entsiegelung, Pflanzungen (Stauden, Wiesen, Bäume), extensive Dachbegrünung ab 8 cm Substratstärke zu 30 €/m² sowie intensive Dachbegrünung ab 30 cm Substratstärke zu 45 €/m². Der Antrag ist vor Baubeginn und unter Abstimmung mit dem Gartenbauamt zu stellen. Eine fachgerechte Ausführung sowie 5-jährige Pflegepflicht sind Voraussetzung.

Die Förderung beträgt maximal 5.000 € pro Maßnahme und Anwesen oder Flurstück. Berechtigt sind Eigentümer, Mieter (mit Einverständnis), kleine Gewerbe (bis 10 Mitarbeiter) und Vereine. Kontakt ans Gartenbauamt (0721 133-6732, gruenfoerderung@gba.karlsruhe.de) für Erstbesichtigung, Antrag und Auszahlung nach Nachweis. Es besteht kein Rechtsanspruch und die Mittel werden nach Reihenfolge der Antragstellung verteilt.

Freiburg

Mit dem Programm GebäudeGrün hoch³ bezuschusst die Stadt Freiburg Dachbegrünungen mit 60 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch mit 25.000 €. Grundlage ist eine Förderrichtlinie, die seit November 2025 gilt und auch Projekte in Eigenleistung einschließt.

Die Förderung ist modular aufgebaut: Eine pflegeleichte, extensive Dachbegrünung erhält die Grundförderung. Intensivbegrünungen, Solar-Gründächer, Biodiversitäts- und Retentionsgründächer werden über Zusatzmodule gefördert, deren Beträge zur Grundförderung hinzukommen. Zusätzlich lässt sich die Förderung mit den städtischen Programmen für Artenschutz und Photovoltaik kombinieren.

Das Programm eignet sich besonders für Sanierungen, die ohnehin geplant sind. Auch Mieterinnen, Mieter und Interessengemeinschaften können gefördert werden, sofern die Eigentümer zustimmen. Vor der Antragstellung bietet der Bundesverband GebäudeGrün e. V. (BuGG) eine kostenlose Erstberatung an, telefonisch oder vor Ort. Förder- und Auszahlungsanträge können online über service-bw eingereicht werden. Nach Angaben der Stadt senkt ein Gründach im Sommer die Innentemperatur, dämmt im Winter, bindet Lärm und Feinstaub und kann die Lebensdauer der Dachabdichtung deutlich verlängern.

Dachbegrünung-Bayern Förderung

Die Förderprogramme für Dachbegrünungen in Bayern sind vor allem auf kommunaler Ebene zu finden, da es keine zentrale Landesförderung gibt. Viele Städte wie Augsburg und München bieten einen Zuschuss für Gründächer an, oft kombiniert mit PV-Anlagen, und es kann auch eine Reduzierung der Abwassergebühren geben. Die Förderung muss immer vor Projektbeginn beantragt werden. Außerdem ist die fachgerechte Planung und Ausführung entscheidend.

Förderung der Dachbegrünung einer Garage in Bayern

In Bayern existiert derzeit kein einheitliches, landesweites Förderprogramm, das speziell die Dachbegrünung von Garagen bezuschusst. Eine direkte Förderung ist daher auf Landesebene nicht vorgesehen. Die realistischsten Förderchancen bestehen auf kommunaler Ebene: Viele Städte und Gemeinden in Bayern bieten eigene Programme zur Förderung von Dach-, Fassaden- oder Hofbegrünungen an, die teilweise auch Garagendächer einschließen. 

Förderhöhe und Voraussetzungen variieren stark je nach Kommune und reichen von pauschalen Zuschüssen pro Quadratmeter bis zu prozentualen Kostenübernahmen. Entscheidend ist daher immer die konkrete Regelung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

Ist in Bayern Dachbegrünung Pflicht

In Bayern gibt es keine landesweit geltende Pflicht zur Dachbegrünung. Allerdings können Kommunen im Rahmen von Bebauungsplänen lokale Verpflichtungen zur Dachbegrünung vorsehen. Für staatliche Gebäude wurde in Bayern zumindest in einem Schreiben zur Baupraxis festgelegt, dass Freiflächen vermehrt entsiegelt oder begrünt werden sollen, wenn Maßnahmen an Außenanlagen vorgenommen werden.

München

Für die Begrünung Ihres Daches in München können Sie einen Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten über das Förderprogramm „Grün in der Stadt” bekommen. 

Intensive Dachbegrünung

Für die gärtnerische Gestaltung von Innenhöfen, Vorgärten und begehbaren Dächern mit intensiver Begrünung beträgt der Zuschuss 50 % der als förderwürdig anerkannten Kosten, im Höchstfall jedoch 100 €/m². Die Höfe und begehbaren Dächer müssen mindestens vier Wohneinheiten zur Nutzung zur Verfügung stehen oder eine Gewerbefläche darstellen.

Extensive Dachbegrünung

Für die extensive Begrünung von Dächern beträgt der Zuschuss 50 % der als förderwürdig anerkannten Kosten, höchstens jedoch 25 €/ m². kann auf allen Dächern gefördert werden, sofern die Maßnahme freiwillig ist und keine Auflage aus der Freiflächengestaltungssatzung darstellt. Sanierungen von bereits begrünten Dächern können ebenso gefördert werden, wenn das Gebäude vor 1996 erstellt wurde. Die Substratdicke muss mindestens 8 cm betragen.

Für beide Varianten gilt, dass das Gründach anschließend mindestens 10 Jahre erhalten bleiben muss. Förderwürdig sind die gesamten Kosten der Maßnahme, von der Vorbereitung und Planung bis zum Abschluss, soweit sie notwendig und angemessen sind. Vor Baubeginn ist das Referat für Klima- und Umweltschutz zu kontaktieren, um die Fördermittel zu beantragen.

Ist in München Dachbegrünung Pflicht

Die Dachbegrünungspflicht in München gilt für alle Neubauten mit einer Dachfläche von mindestens 100 Quadratmetern, wobei die Pflicht zur Begrünung von der jeweiligen Dachneigung und anderen Kriterien abhängen kann. Dies bedeutet, dass auf den Dächern von Neubauten eine Fläche begrünt werden muss, aber die genauen Anforderungen können variieren. Garagendächer sind grundsätzlich zu begrünen.

Nürnberg

In Nürnberg bestehen zwei zentrale Programme zur Förderung von Dachbegrünungen: „Mehr Grün für Nürnberg“ (für Stadterneuerungsgebiete) und „Initiative Grün“ (für Bestandsgebäude außerhalb dieser Gebiete). 

Gefördert wird die Begrünung von Flachdächern bzw. flach geneigten Dächern bis 20 Grad. Förderfähig sind Intensiv- und Extensivbegrünungen sowie die Kosten der Maßnahmen, die der Herstellung der Dachbegrünung dienen, inklusive der fachgerechten und qualifizierten Planung. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer, Verwaltungen von Wohnungseigentümergemeinschaften (Beschluss der Eigentümerversammlung muss vorliegen) sowie auch Mieter (Vollmacht der Grundstückseigentümer ist erforderlich).

Beide Programme umfassen jeweils einen pauschalen Zuschuss von maximal 50% der förderfähigen Gesamtkosten. Bei „Mehr Grün für Nürnberg“ bis zu einer Höhe von 30.000 € sowie bis zu 15.000 € bei „Initiative Grün“. Der Antrag muss immer vor Beginn der Baumaßnahme beim Stadtplanungsamt gestellt werden. Alle geförderten Maßnahmen müssen anschließend mindestens bis zu einem Zeitraum von 15 Jahren erhalten bleiben und gepflegt

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Gründachförderung-Berlin

Mit dem Landesprogramm GründachPLUS fördert das Land Berlin gezielt Dach- und Fassadenbegrünungen auf Bestandsgebäuden. Ziel der Förderung ist es, Regenwasser zurückzuhalten, sommerliche Hitzeinseln zu reduzieren und die Biodiversität im Stadtgebiet zu stärken, um die Stadt insgesamt klimaresilienter zu gestalten. 

Gefördert werden Dachbegrünungen ab 100 m² sowie bodengebundene Fassadenbegrünungen ab 50 m² und wandgebundene Fassadenbegrünungen ab 10 m². Der Zuschuss richtet sich nach der Substratstärke:

  • bei mindestens 10 cm Dicke bis zu 95 €/m²,
  • bei 26 cm oder mehr bis zu maximal 180 €/m².

Zusätzlich gibt es 7,50 €/m² für Biodiversitätsdächer und bis zu 40 €/m² zusätzlich für Solaranlagen, falls diese maximal die Hälfte der Fläche einnehmen. 

Fassadenbegrünung erhält 50 % der förderfähigen Kosten pro Gebäude, bei Kombination mit Dachbegrünung sogar 60 %. Planungs- und Beratungskosten werden separat mit 75–85 % (max. 15.000–34.000 €) bezuschusst, bei der Kombination Dach und Fassade maximal 34.000 €. Die bezuschussten Vorhaben müssen sich allerdings in förderfähigen Innenstadtlagen befinden.

Zusätzlich gibt es auch noch das Programm „Green Roof Lab“, das anspruchsvolle Dach- und Fassadenbegrünungen von hoher Qualität und Vorbildcharakter fördert, die sich durch einen innovativen, experimentellen, partizipativen oder gemeinwohlorientierten Ansatz auszeichnen. Im begründeten Einzelfall können dabei auch Maßnahmen außerhalb des Fördergebiets unterstützt werden. 

Über die Förderfähigkeit und die Höhe der Zuschüsse entscheidet ein Ausschuss unter Vorsitz der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz. Es können hierbei bis zu 100 % der Material- und Ausführungskosten sowie 100 % der Planungs- und Beratungskosten übernommen werden, letztere jedoch mit maximal 40.000 € pro Gebäude.

Pflicht zur Dachbegrünung in Berlin

Unabhängig von der Förderung besteht in Berlin eine bauordnungsrechtliche Pflicht zur Dachbegrünung, die jedoch nur für bestimmte Neubauten und neue Dachkonstruktionen gilt und zahlreiche Ausnahmen vorsieht. Nach der Berliner Bauordnung müssen Dächer mit einer Dachneigung von bis zu 10 Grad und einer Dachfläche von mehr als 100 m² grundsätzlich begrünt werden, sofern keine zulässige anderweitige Nutzung dem entgegensteht.

In der Praxis sind mindestens 60 % der geeigneten Dachfläche zu begrünen. Je nach Dachneigung wird dabei zwischen intensiven Begrünungen bei sehr flachen Dächern bis 5 Grad Neigung und extensiven Aufbauten bei Neigungen bis 10 Grad unterschieden.  Ausnahmen sind unter anderem möglich, wenn das Dach vollständig für Photovoltaik oder technische Anlagen genutzt wird bzw. aufgrund von Denkmalschutz nicht für eine Begrünung geeignet ist. Die Begrünungspflicht besteht unabhängig von Förderprogrammen und ersetzt diese nicht, kann jedoch mit Förderangeboten sinnvoll kombiniert werden.

Förderung für eine Dachbegrünung in Brandenburg

In Brandenburg gibt es derzeit kein eigenes, flächendeckendes Förderprogramm speziell für Dachbegrünungen. Gefördert wird vor allem über Bundesprogramme (BEG/BAFA/KfW) und einzelne kommunale Programme, wo vorhanden. Die Landesunterlagen zu „Nachhaltigem Planen und Bauen“ verweisen primär auf kommunale Festsetzungen (z.B. Dachbegrünungspflicht in Bebauungsplänen) und auf allgemeine Klimaanpassungsinstrumente, nicht auf ein landesweites Gründach-Zuschussprogramm wie in Berlin.

Für Dachbegrünungen in Brandenburg (Wohn- oder Gewerbegebäude) kommt deshalb vor allem die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Betracht. Wenn im Zuge einer geförderten energetischen Dachsanierung die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden, dann gehören auch Aufbau und Begrünung des Dachs zu den förderfähigen Kosten. Wichtig ist, dass der Antrag vor Baubeginn gestellt wird und ein eingetragener Energieeffizienz-Experte eingebunden ist, dessen fachliche Beratung und Planung ebenfalls bezuschusst werden kann.

Ob es zusätzlich kommunale Zuschüsse für Dach-, Fassaden- oder Hofbegrünungen gibt, hängt von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ab und muss lokal geprüft werden. Einige Kommunen bieten Zuschüsse pro Quadratmeter und verlangen im Gegenzug Mindestflächen und -substrathöhen sowie eine mehrjährige Erhaltungspflicht. Für Brandenburger Städte wie Potsdam, Cottbus oder Brandenburg an der Havel lohnt sich daher ein Blick in die lokale Förderübersicht.

Gründach-Förderprogramm Bremen

Das Fördermodul „Dachbegrünung“ des Bremer Schwammstadtprogramms unterstützt die freiwillige Anlage von extensiven und intensiven Gründächern, um Regenwasser zurückzuhalten, das Stadtklima zu kühlen, Luft zu reinigen und Biodiversität zu fördern. 

Gefördert werden die Anlage von Dachbegrünungen mit extensiver oder intensiver Begrünung ab einer Größe von 10 m². Die Höhe der durchwurzelbaren Schicht muss für den gewünschten Rückhalt von Regenwasser mindestens 10 cm betragen. Alternativ ist die Anforderung erfüllt, wenn der Spitzen-Abflussbeiwert (Cs-Wert) kleiner oder gleich 0,5 (= 50 % Abfluss) beträgt.

Bei einer Höhe der durchwurzelbaren Schicht von mindestens 10 cm oder einem Spitzen-Abflussbeiwert Cs kleiner oder gleich 0,5 (mindestens 50 % Regenrückhalt) werden bis zu 25 % der förderfähigen Kosten einer Anlage, höchstens jedoch 5.000 Euro gefördert. Die Förderhöhe pro m2 begrünter Fläche beträgt maximal 45 Euro.

Bei einer Höhe der durchwurzelbaren Schicht von mindestens 15 cm oder einem Spitzenabflussbeiwert Cs kleiner oder gleich 0,3 (mindestens 70 % Regenrückhaltung) werden bis zu 30 % der förderfähigen Kosten einer Anlage, höchstens jedoch 6.000 Euro gefördert. Die Förderhöhe pro m² begrünter Fläche beträgt maximal 50 Euro. 

Wird bei einer durchwurzelbaren Schicht von mindestens 10 cm eine die Biodiversität fördernde Bepflanzung bzw. Gestaltung vorgesehen (mindestens eine vielfältige Bepflanzung mit Blühdauer über die gesamte Vegetationszeit, weitere Möglichkeiten: „Anhügelungen“ mit Substrat, Nistmöglichkeiten für Insekten, etc.), so erhöht sich die Förderung um 5 Euro pro m² begrünter Fläche. Dieser Bonus beträgt maximal 1.500 Euro je Förderung / je Grundstück.

Förderfähig sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Maßnahme ab Oberkante Dachabdichtung entstehen. Maßnahmen zur Verbesserung der Tragfähigkeit von Dächern im Zusammenhang mit einer Begrünung sind ebenfalls förderfähig. Dachbegrünungen auf Asbest- oder PVC-haltigen Dachabdeckungen werden nicht gefördert. Eigenleistungen bleiben bei der Förderung unberücksichtigt. Die Begrünung muss nach Fertigstellung für 10 Jahre erhalten bleiben.

Gründachförderung Hamburg

Die Hamburger Gründachförderung unterstützt freiwillige Dach- und Fassadenbegrünungen auf Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie Nebenbauten (also auch Garagen, jedoch keine Tiefgaragen) in Hamburg, um das Stadtklima zu verbessern, Wasserrückhalt zu erhöhen, Verdunstungskühlung zu fördern und Lebensräume für Mensch und Tier zu schaffen. 

Gefördert werden Maßnahmen ab 20 m² Nettovegetationsfläche und bis 30° Dachneigung mit mindestens 8 cm Substratdicke bei Gewerbe, Garagen und Bestandsgebäuden oder 12 cm bei Neubauten von Wohn- und Bürogebäuden, einschließlich aller Kosten ab Oberkante Dachabdichtung sowie Fertigstellungspflege.

Private Selbstnutzer und Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten pauschal 60% der anerkannten Kosten (maximal 100.000 € pro Gebäude), Kleinunternehmen 60%, mittlere 50% und Großunternehmen 40%. Zuschläge gibt es für Solarunterkonstruktion (bis 50 €/m²), Wurzelschutz (bis 10 €/m²), Statikverbesserung (bis 30 €/m²) und Freiraumnutzung (bis 100 €/m²). 

Eigenleistungen sind bei vorhandener Qualifikation bis 150 m² möglich und werden mit 60 % der Materialkosten unterstützt. Es werden Kosten für die Erstellung der Nettovegetationsfläche einschließlich der erforderlichen Brandschutzstreifen sowie der Fertigstellungspflege für 12 Monate anerkannt. Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden. 

Anschließend haben Antragstellende haben die Begrünung für die Dauer von mindestens 15 Jahren nach Abnahme (ohne Fertigstellungspflege) zu pflegen und zu erhalten und es der IFB Hamburg schriftlich mitzuteilen, wenn sie das Grundstück ganz oder teilweise an Dritte veräußern.

Ist Dachbegrünung in Hamburg Pflicht?

Hamburg verfügt über verbindliche gesetzliche Vorgaben zur Nutzung geeigneter Dachflächen, insbesondere im Zusammenhang mit Photovoltaik und Klimaschutz. Bei Neubauten mit geeigneten Flachdächern besteht eine Pflicht zur solaren Nutzung, wobei die Kombination von Photovoltaik und Dachbegrünung (Solargründach) nicht nur ausdrücklich vorgesehen und planerisch bevorzugt, sondern ab 2027 darüber hinaus auch verpflichtend wird.

Dachbegrünung-Förderung Hessen

In Hessen besteht keine landesweit einheitliche Gründachprämie, die direkt an private Eigentümer ausgezahlt wird. Die Förderung von Dachbegrünungen erfolgt vielmehr indirekt über Landesprogramme im Bereich Klimaschutz, Klimaanpassung und nachhaltige Stadtentwicklung wie die Klimarichtlinie. Diese Programme richten sich in erster Linie an Kommunen, die sich um Landesmittel bewerben und darauf aufbauend eigene kommunale Förderangebote für Begrünungsmaßnahmen entwickeln können. 

Typischerweise umfassen diese Programme Maßnahmen wie Gebäudebegrünung, Entsiegelung und Regenwasserrückhaltung. Ob und in welchem Umfang Dachbegrünungen gefördert werden, hängt von der konkreten Ausgestaltung auf kommunaler Ebene ab. Ergänzend kann die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) relevant werden, wenn eine Dachbegrünung im Zuge einer energetischen Dachsanierung umgesetzt wird.

In Kassel beispielsweise sieht der Dachbegrünungszuschuss bei Projekten ab einer Mindestfläche von 30 m² eine Förderung von bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten vor. Förderfähig sind Planungsleistungen und vorbereitende Maßnahmen sowie unterschiedliche Begrünungssysteme und Pflegeleistungen in den ersten zwölf Monaten nach Fertigstellung. Die maximale Fördersumme beträgt 19.999 Euro je Grundstück. Das Fördergebietsmanagement berät Interessierte unverbindlich und unterstützt bei der Antragstellung. (zu den Bestimmungen).

Frankfurt am Main

Das Frankfurter Klimabonus-Programm fördert Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen sowie Entsiegelungen mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Es unterstützt Eigentümer, Unternehmen und Vereine bei freiwilligen Klimaanpassungsmaßnahmen, die das Mikroklima kühlen und CO₂ einsparen. Solar-Gründächer erhalten eine Quote von 30 Prozent. Bei Gemeinschaftsprojekten gibt es zusätzlich einen Bonus von fünf Prozentpunkten. 

Für Maßnahmen zum Klimaschutz (Solaranlagen, Speicher, Ladeinfrastruktur) werden maximal 50.000 € Förderung bereitgestellt. Dasselbe gilt für Maßnahmen zur Klimaanpassung (Begrünung, Wassermanagement). Somit kann pro Gebäude eine maximale Fördersumme von 100.000 € ausgezahlt werden. Die geförderten Maßnahmen müssen im Anschluss für mindestens 10 Jahre erhalten werden.

Zuschuss für Dachbegrünung Mecklenburg-Vorpommern

Das Klimaschutz-Förderprogramm in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt über zwei Richtlinien für Unternehmen und Kommunen Projekte, die Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent reduzieren, etwa durch Energieeffizienzsteigerung, intelligente Energiesysteme oder verbesserte Energiespeicher. Explizit gefördert werden auch Gründächer und Grünfassaden als Maßnahmen zur Klimaanpassung.

Die Fördersätze liegen zwischen 25 und 70 Prozent der Kosten, abhängig von Antragsteller und Richtlinienziffer. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Vereine, Kommunen und Zweckverbände, Anträge werden beim Landesförderinstitut gestellt, das auch Machbarkeitsstudien und Planungen mitfinanziert.

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Dachbegrünung- und Gründach-Förderung Niedersachsen

In Niedersachsen besteht kein landesweit einheitliches Förderprogramm, das Dachbegrünungen auf privaten Gebäuden flächendeckend mit festen Zuschüssen pro Quadratmeter unterstützt. Die Förderung von Gründächern erfolgt vielmehr indirekt oder auf kommunaler Ebene. 

Eine relevante Rolle spielt dabei die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Wird im Zuge einer energetischen Dachsanierung eine förderfähige Dachdämmung umgesetzt und die technischen Mindestanforderungen (z.B. U-Werte) eingehalten, kann der Dachaufbau einschließlich begleitender Begrünungsschichten Teil der förderfähigen Kosten sein. Die Dachbegrünung wird dabei jedoch nicht eigenständig, sondern nur im Zusammenhang mit der energetischen Maßnahme berücksichtigt.

Darüber hinaus haben zahlreiche Städte und Gemeinden in Niedersachsen eigene Klimaanpassungs-, Stadtgrün- oder Klimaschutzprogramme aufgelegt, die Dach-, Fassaden- oder Hofbegrünungen bezuschussen. Solche Programme bestehen oder bestanden unter anderem in Städten der Region Hannover, in Osnabrück oder Braunschweig. Förderhöhe, Förderart (z. B. Zuschuss pro Quadratmeter oder prozentuale Kostenübernahme) sowie technische Voraussetzungen unterscheiden sich jedoch deutlich je nach Kommune und müssen deshalb jeweils lokal überprüft werden.

  • Osnabrück: Gefördert werden Dachbegrünungen auf Bestandsgebäuden (Flachdächer und Dächer mit einer Neigung bis zu 30°) sowie auf (baurechtlich bereits genehmigten) Neubauten, insofern es sich um eine freiwillige Maßnahme handelt. Die Förderung beträgt bis zu 60 % der förderfähigen Kosten, ab 500 € mit 60 €/m² plus Fertigstellungspflege, insgesamt jedoch nicht mehr als 7.500 Euro. Maßnahmen in der Innenstadt erhalten eine erhöhte Förderquote um bis zu + 10 %.
  • Braunschweig: Das Förderprogramm „Gartenreich(es) Braunschweig“ unterstützt extensive und intensive Dachbegrünungen auf privaten und gewerblichen Bestandsgebäuden (inklusive Garagen, Carports und unter Photovoltaikanlagen) im gesamten Stadtgebiet. Die Förderung umfasst bis zu 50% der förderfähigen Kosten (Material, Planung, Ausführung inkl. MwSt.), maximal 80 € pro m² begrünter Fläche und 10.000 € pro Maßnahme, mit Antragstellung vor Baubeginn beim Fachbereich Stadtgrün und Sport sowie 10-jähriger Erhaltungspflicht. (zur Richtlinie)

Hannover

Die Region Hannover fördert über ihr Programm „Dachbegrünung und Fassadenbegrünung“ professionell durchgeführte Gründächer und Fassadenbegrünungen, um Artenvielfalt zu stärken und das Mikroklima zu verbessern. Das Programm unterstützt Maßnahmen auf Dächern und Fassaden mit Zuschüssen bis zu 10.000 Euro, wobei bei Kombination mit Photovoltaikanlagen bis zu 15.000 Euro möglich sind.

Fördergelder können für die Begrünung von Neubaudächern sowie die Nachrüstung vorhandener Dächer mit extensiver oder intensiver Begrünung auf allen Grundstücken in der Region Hannover beantragt werden. Alle Bepflanzungen sind auf Dauer anzulegen und im Sinne der Nachhaltigkeit mindestens zehn Jahre zu erhalten. Gefördert werden nur freiwillige Maßnahmen. Die zu begrünende Dachfläche muss mindestens 25 m2 umfassen.

Professionelle Dachbegrünungen werden mit einem Drittel der förderfähigen Kosten bezuschusst, falls zusätzlich eine Photovoltaikanlage errichtet wird, werden sogar 50 Prozent übernommen. Bis zu einer Begrünungsfläche von 250 m2 beträgt der maximale Förderbetrag 3.000 Euro, über 250 m2 10.000 Euro. Pro Grundstück darf die maximale Fördersumme von 3.000 Euro beziehungsweise 10.000 Euro – auch bei verschiedenen Objekten und Maßnahmen im Kalenderjahr – nicht überschritten werden. 

Der Zuschuss für eine eventuell notwendige Statiküberprüfung oder Statikberechnung beträgt bis zu 300 Euro, für eine vorherige fachliche Beratung zur Begrünung bis zu 200 Euro, mit Photovoltaikanlage bis zu 400 Euro.

Förderung-Dachbegrünung NRW

In Nordrhein-Westfalen gibt es eine Vielzahl an Programmen, die Dach- und Fassadenbegrünungen mit Fördermitteln unterstützen. Besonders hervorzuheben ist das Programm „10.000 Grüne Dächer“ der Emschergenossenschaft und des Lippeverbandes. 

Hier erhalten Hausbesitzer (auch privat) im Fördergebiet pauschal 50 € pro m² begrünter Dachfläche (bis 200 m², größere Flächen nach Absprache). Anträge können unkompliziert digital gestellt werden. Das Programm ist Teil der Initiative Klima.Werk und richtet sich sowohl an Eigenleistungen als auch an Fachfirmen. Außerdem deckt es ebenso das Begrünen eines Garagendaches ab.

Auch die StädteRegion Aachen fördert Dach- und Fassadenbegrünungen mit bis zu 50 % der Kosten (max. 30 €/m²). Förderfähig sind fachgerechte, extensive Dachbegrünungen ab 8 cm Substrathöhe. Besonders attraktiv: Die Mittel für diese Gründach-Förderung können mit anderen Bundes- oder Landesprogrammen kombiniert werden. Anträge erfolgen über ein bereitgestelltes Formular per Post oder E-Mail.

Ein weiterer finanzieller Vorteil ergibt sich durch die Reduzierung von Abwassergebühren. In vielen Kommunen werden begrünte Dächer als Ausgleichsmaßnahme gewertet, da sie Regenwasser zurückhalten und so die Kanalisation entlasten. Deshalb lohnt es sich, direkt bei der Stadt oder Gemeinde nach möglichen Ermäßigungen zu fragen. Insgesamt empfiehlt es sich, frühzeitig Fördermittel zu beantragen, bevor Programme auslaufen oder Budgets erschöpft sind.

Förderung für die Dachbegrünung einer Garage in NRW

Nordrhein-Westfalen verfügt über kein flächendeckendes, einheitliches Landesprogramm, das Dachbegrünungen für private Garagen pauschal mit festen €/m²-Zuschüssen regelt. Es existieren hingegen Förderungen im Kontext Klimaschutz oder Stadtgrün, über die Kommunen und Verbände Projektmittel abrufen können. Dazu zählen u. a. Kommunale Projekte zur Klimaanpassung, Entsiegelung und Gebäudebegrünung, bei denen die Begrünung eines Garagendachs als eine mögliche Maßnahme berücksichtigt wird. 

Köln

Ein Zuschuss ist möglich über das Förderprogramm GRÜN hoch 3. Gefördert werden alle Baukosten ab Oberkante der Dachabdichtung, die im Zusammenhang mit einer freiwilligen Begrünungsmaßnahme stehen bzw. bei der nachträglichen Einrichtung eines Wurzelschutzes und/oder der Verbesserung der Tragfähigkeit (Statik) entstehen. Sowie ebenso die Kosten der Fertigstellungspflege.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Der Zuschuss beträgt 50 % der als förderfähig anerkannten Kosten, höchstens jedoch 40 € je m² gestalteter Dachfläche bis zu einer durchwurzelbaren Schichtstärke von 10 cm. Für jeden weiteren Zentimeter durchwurzelbarer Schichtstärke erfolgt ein Zuschlag von 1 € je m² bis zu einer Gesamthöhe von 100 cm. 

Werden über die extensive Begrünung hinaus Maßnahmen zur Erhöhung der biologischen Vielfalt umgesetzt, kann dies bei einer Fläche ab 10 m² mit einer Pauschale in Höhe von 150 €, bei mehr als 50 m² mit einer Pauschale in Höhe von 300 € zusätzlich gefördert werden.

Eine Förderung ist für zusammenhängende Flächen ab einer Mindestgröße von 4 m² möglich (keine einzelnen Pflanzkübel). Auf Bestandsgebäuden muss die durchwurzelbare Schichtstärke mindestens 6 cm betragen, auf Neubauten mindestens 8 cm. Die Mehrkosten für Dachabdichtungen mit einem integrierten Wurzelschutz werden anteilig anerkannt. Drainage-, Wasserspeicher- und Wasserrückhalteelemente o. ä. werden als Teil der durchwurzelbaren Schichtstärke anerkannt, wenn die Substratschicht dicker bzw. genauso dick wie die Drainage/- Wasserspeicherschicht ist.

Der Höchstförderbetrag pro Objekt beträgt für alle Maßnahmen zusammen jährlich 20.000 €, mit Ausnahme von besonders förderfähigen Modellmaßnahmen mit einmalig 50.000 €. Nebenkosten für Planung, Bauleitung und Prüfung für eine erforderliche fachliche Betreuung und/oder Beratung durch eine anerkannte Fachkraft werden bis max. 10 % der förderfähigen Gesamtkosten anerkannt. Verwaltungs- und Finanzierungskosten sind nicht förderfähig.

Eigenleistung: Bei in Eigenleistung erbrachten, fachgerechten Arbeiten sind die Materialkosten, soweit sie nach Art und Umfang angemessen sind, mit 50 % förderfähig. Die Miete von speziellem Werkzeug und von Arbeitsgeräten ist ebenfalls förderfähig, die Anschaffung jedoch nicht.

Bei Errichtung einer PV-Anlage auf einer Dachfläche, die gleichzeitig unter Inanspruchnahme des Förderprogramms „GRÜNhoch3 Dächer | Fassaden | Höfe” begrünt werden soll, wird ein Bonus gewährt. Der Bonus beträgt zusätzlich 50 €/kWp installierter Leistung. Weitere Details finden Sie in der Richtlinie „Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien„.

Grundsätzlich darf nicht mit den Begrünungsmaßnahmen begonnen werden, bevor eine Bewilligung vorliegt. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum Förderausschluss. Im Falle der Erteilung eines Begrünungszuschusses, muss diese danach über mindestens 10 Jahre erhalten bleiben. 

Düsseldorf

Bereits seit 2016 fördert die Landeshauptstadt Düsseldorf im Rahmen des Programmes „Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung“ (DAFIB) die Begrünung privater Haus- und Hofflächen sowie Gewerbeflächen. Auch Projekte des urbanen Gärtnerns auf Privatflächen werden im DAFIB-Förderprogramm berücksichtigt. Nach Maßgabe der Förderrichtlinie werden finanzielle Zuwendungen gewährt, um die ökologische Qualität des Wohnumfeldes aufzuwerten und damit die dortige Lebensqualität zu verbessern.

Die Mindestfläche beträgt 15 m² und die minimale Fördersumme 2000 Euro Netto bei 50 % der anrechenbaren Kosten. Die Förderhöhe selbst ist abhängig von der Dicke der Substratschicht, sowie davon, ob die Ausführung in Eigenleistung oder zusammen mit einer Fachfirma erfolgt. Reichen kann sie von 20 €/m² (4 cm Substrathöhe in Eigenregie) bis zu 55 €/m² (12 cm Substrat mit Fachfirma). Ein zusätzlicher Photovoltaik-Bonus bei gleichzeitiger Neuinstallation 50 €/kWp ist ebenso möglich.

Die Förderung umfasst die Begrünung von Dachflächen für Flachdächer und weitere Dächer mit einer Neigung bis zu 45°. Dabei werden die Kosten für den Aufbau der Vegetationsschicht inklusive wurzelfester Abdichtung, Schutzvlies, Filtermatte, Drainageschicht und Substrat sowie die Ansaat oder Bepflanzung bezuschusst. Nebenkosten für Planung, Bauleitung und Prüfung für eine mögliche fachliche Betreuung und/oder Beratung durch ein Fachunternehmen werden mit 10 % gefördert.

Eine private Durchführung der zur Förderung beantragten Maßnahmen von Fachhandwerkern in deren Eigentum ist möglich, wobei lediglich Materialkosten geltend gemacht werden können. Dachbegrünung-Pflege und Unterhaltungsmaßnahmen werden nicht gefördert, mit Ausnahme der Fertigstellungspflege, sofern sie Bestandteil der beauftragten Dachbegrünung ist. 

Maßnahmen dürfen erst nach Bekanntgabe der Fördernummer beauftragt werden. Die Förderhöchstgrenze ist auf maximal € 25.000 pro Förderempfänger und Jahr festgesetzt. Außerdem müssen die geförderten Maßnahmen mindestens 10 Jahre ab Fertigstellung in gepflegtem Zustand gehalten werden.

Dortmund

Gefördert werden in Dortmund über das Programm Förderung von „Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung“ Investitionen und Kosten für die Bepflanzung mit mehrjährigen vorrangig heimischen Pflanzen zur Begrünung von bestehenden Dächern sowie Ausgaben für die Planung im Zuge der Maßnahmenumsetzung.

Dies umfasst Sachausgaben und Ausgaben für Investitionen für bauliche oder technische Maßnahmen sowie Ausgaben für Fremdleistungen hinsichtlich Planung und Installation durch hierfür nachweisbar qualifiziertes Fachpersonal. Alle Ausgaben müssen sich unmittelbar der Projektumsetzung zuordnen lassen.

Zuwendungsfähig sind alle angemessenen Ausgaben für den Aufbau der Vegetationsschicht wie Schutzvlies, Filtermatte, Drainschicht, Substrat, Ansaat oder Pflanzen, wobei die Substratschicht einen Mindestaufbau von 8 cm haben muss. Die Einrichtung eines Wurzelschutzes/einer wurzelfesten Abdichtung. Die Kosten für die Feststellung der Tragfähigkeit, z.B. durch einen Statiker sowie diejenigen für den Entwurf und die Planung der Maßnahme.

Von einem Mindestaufbau der Substratschicht in Höhe von 8 cm kann in Ausnahmefällen abgewichen werden, sofern dies z.B. aufgrund statischer Gegebenheiten des Daches notwendig ist und eine gleichwertige Wasserspeicherkapazität durch das System gewährleistet wird.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 % der als förderfähig anerkannten Kosten, höchstens jedoch 50,00 Euro je Quadratmeter begrünter Fläche. Eine Förderung ist ab einer zusammenhängenden Fläche von 10 Quadratmetern möglich. Der maximale Gesamtförderbetrag pro Zuwendungsempfänger beträgt 20.000 € pro Kalenderjahr.

Vor Bewilligung des Zuschusses darf nicht mit der Begrünungsmaßnahme begonnen werden. Geförderte Maßnahmen müssen mindestens für 10 Jahre nach Anerkennung des Verwendungsnachweises gepflegt, erhalten und unterhalten werden (Zweckbindung). Im Falle eines Eigentümewechsels sind die Pflichten auf den neuen Eigentümer zu übertragen.

Essen

Wer sein Dach begrünt, bekommt 50 Euro pro Quadratmeter begrünter Fläche. Das Förderprogramm der Emschergenossenschaft ist Teil der Zukunftsinitiative Klima.Werk. Beantragt werden kann die Förderung online. 

Wichtiger Hinweis hierbei: Um förderfähig zu sein, muss die Immobilie im Einzugsgebiet der Emschergenossenschaft liegen. Da das nicht auf alle Stadtteile in den jeweiligen Kommunen zutrifft, können Interessierte dies ganz einfach mit wenigen Klicks auf der Webseite herausfinden. Als Faustregel gilt dabei, dass alle Bereiche des Essener Stadtgebietes nördlich der A40 förderfähig sind. 

Die Förderung kann zudem für mehrere Dächer eines Grundstücks (gleiche Postanschrift) beantragt werden. Die Gesamtgröße des zu begrünenden Daches oder der Dachflächen insgesamt darf dabei nicht mehr als 60 Quadratmeter betragen. Für die Dachbegrünung kann eine Fachfirma beauftragt werden, eine Umsetzung in Eigenarbeit ist ebenfalls möglich. Beides ist förderfähig. Wichtig ist hierbei nur, dass mit der Umsetzung noch nicht begonnen wurde und die Fachfirma genauso wenig vor Antragstellung beauftragt werden darf.

Förderung-Dachbegrünung Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gibt es kein einheitliches Gründachförderprogramm von Seiten des Landes, aber verschiedene kommunale Zuschüsse auf Basis des kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI). 

Das kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) ist ein landesweites Förderprogramm in Rheinland-Pfalz, das Kommunen mit einem gewissen Betrag pro Einwohner, der sich nach der Gesamteinwohnerzahl richtet, ausstattet, um Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen zu finanzieren. Kommunen wie Kaiserslautern, Neuwied, Trier oder Neustadt/Wstr. entwickeln daraus eigene Bürgerförderprogramme für Dachbegrünungen, die freiwillige Maßnahmen auf Bestandsgebäuden (Häuser, Garagen) unterstützen.

In Mainz fördert die Stiftung für Klimaschutz extensive und intensive Dachbegrünungen mit 50% Zuschuss, maximal 3.000 € bei Gebäuden bis 3 Wohneinheiten und 7.000 € bei größeren Wohn- oder Gewerbebauten, wenn die Begrünung fachgerecht ausgeführt, freiwillig und für 10 Jahre gesichert ist (zur Richtlinie). Kaiserslautern unterstützt Dachbegrünungen von Haus- und Garagendächern im Bestand im Rahmen des Landesprogramms KIPKI mit bis zu 5.000 € je Vorhaben (zur Richtlinie). 

Worms bezuschusst Dachbegrünungen mit einer Substrathöhe von unter 10 cm mit 20 €/m² Gründach (Extensivbegrünung), mit Substrathöhe von über 10 cm mit 30 €/m² (Extensivbegrünung) und mit Substrathöhe von über 20 cm mit 40 €/m² (Intensivbegrünung), allerdings mit maximal 3.000 € pro Maßnahme. Zusätzlich bietet etwa der Landkreis Mayen-Koblenz ein eigenes Programm mit bis zu 40% Zuschuss, mit maximal 2.000 € pro Grundstück bzw. 3.000 € bei Solargründächern (zur Richtlinie).

Träumen Sie auch von einem grünen Dach über Ihrem Kopf?
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Förderung-Gründach Saarland

Im Saarland gibt es kein landesweit einheitliches Förderprogramm, das Dachbegrünungen pauschal bezuschusst. Eine direkte Gründachförderung durch das Land existiert somit derzeit nicht. 

In der Praxis erfolgt die Förderung von Gründächern im Saarland über kommunale Programme oder indirekt über Bundesförderungen. Einzelne Städte und Gemeinden unterstützen Dachbegrünungen im Rahmen von Klimaschutz-, Klimaanpassungs- oder Starkregenvorsorgeprogrammen, häufig mit Zuschüssen pro Quadratmeter oder prozentualen Kostenübernahmen.

Ein solches Programm ist zum Beispiel die Aktion Wasserzeichen: Die Aktion Wasserzeichen ist eine landesweite Initiative des Saarlandes, angesiedelt beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Ziel der Aktion ist es, Regenwasser möglichst dort zu halten, wo es anfällt, anstatt es vollständig in die Kanalisation abzuleiten. Hintergrund sind zunehmende Starkregenereignisse, steigende Belastungen der Abwassersysteme sowie der Bedarf an klimawirksamer Stadt- und Siedlungsentwicklung.

Die Aktion Wasserzeichen ist kein klassisches Förderprogramm mit festen Zuschusssätzen, sondern ein fachliches und organisatorisches Instrument, das Kommunen dabei unterstützt, dezentrale Regenwasserbewirtschaftung umzusetzen. Dazu gehören Maßnahmen wie Dachbegrünungen, Retentionsdächer, Zisternen, Versickerungsflächen oder Entsiegelungen. Eine Gemeinde im Saarland, die beispielsweise über diese Aktion ein Förderprogramm für Gründächer ins Leben gerufen hat, ist Ensdorf (Programm „Entsiegelung und Dachbegrünung“).

Zusätzlich kann eine Dachbegrünung mittelbar über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig sein, wenn sie Bestandteil einer energetischen Dachsanierung ist und die technischen Mindestanforderungen erfüllt. Ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist, hängt daher immer vom Standort, der Kommune und der konkreten Maßnahme ab.

Saarbrücken

Die Landeshauptstadt Saarbrücken fördert freiwillige Dachbegrünungen im gesamten Stadtgebiet, vor allem auf bestehenden Gebäuden und Grundstücken in privatem Eigentum. Gefördert werden extensive und intensive Gründächer ab einer Mindestgröße von 10 m², inklusive der notwendigen Schichten wie Wurzelschutz, Drainage, Filter- und Substrataufbau sowie Bepflanzung, wobei die Verwendung invasiver gebietsfremder Arten (Neophyten) nicht zulässig ist. Die Begrünung muss zudem bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen, etwa eine minimale Substratdicke von 8 cm sowie im Anschluss mindestens zehn Jahre erhalten und gepflegt werden.

Hinsichtlich der Höhe der Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung ergeben sich zwei Fördergebiete (FG), die auf Basis des klimaökologisch zu begründenden Handlungsbedarfs gemäß der Klimafunktionskarte für das Stadtgebiet abgeleitet sind.

  1. Fördergebiet 1 (FG 1): Flächen der Klimafunktionskarte mit Bewertung der bioklimatischen Situation in Siedlungsräumen als „Ungünstig“ sowie als „Weniger günstig“.
  2. Fördergebiet 2 (FG 2): Flächen der Klimafunktionskarte mit Bewertung der bioklimatischen Situation in Siedlungsräumen als „Günstig“ sowie als „Sehr günstig“ und der Ausgleichsräume (Kaltluftliefergebiete).

Der Förderbedarf ist im FG 1 infolge des dort höheren Versiegelungsgrades und des geringeren Anteils begrünter Flächen höher als im FG 2. Aus diesem Grund wird im FG 1 ein höheres Maß an Förderung gewährt. In beiden Fördergebieten kann ein Zuschuss ab jeweils 10 m² begrünter Dachfläche gewährleistet werden. Die Förderhöhe beträgt maximal 50 % der als förderfähig anerkannten Kosten.

Fördergebiet 1 (FG 1)

  • Die Anlage einer extensiven Dachbegrünung mit einer Mindestsubstrathöhe von 8 cm wird mit maximal 30 € pro m² gefördert. Die maximale Förderung liegt hierfür bei 3.000 € pro Maßnahme.
  • Die Anlage einer intensiven Dachbegrünung mit einer Mindestsubstrathöhe von 16 cm wird mit maximal 40 € pro m² gefördert. Die maximale Förderung liegt hierfür bei 4.000 € pro Maßnahme.

Fördergebiet 2 (FG 2)

  • Die Anlage einer extensiven Dachbegrünung mit einer Mindestsubstrathöhe von 8 cm wird mit maximal 15 € pro m² gefördert. Die maximale Förderung liegt hierfür bei 1.500 € pro Maßnahme.
  • Die Anlage einer intensiven Dachbegrünung mit einer Mindestsubstrathöhe von 16 cm wird mit maximal 30 € pro m² gefördert. Die maximale Förderung liegt hierfür bei 3.000 € pro Maßnahme.

Förderprogramm-Dachbegrünung Sachsen

Auf Landesebene wird Dachbegrünung vor allem im Rahmen der Förderrichtlinie „Stadtgrün, Lärm, Radon“ als Teil von Stadtgrün- und Schwammstadt-Maßnahmen mitgefördert (z. B. extensive Dach- und Fassadenbegrünungen, Entsiegelung, grüne Infrastruktur). Diese Zuschüsse richten sich in erster Linie an Kommunen und andere öffentliche bzw. institutionelle Antragsteller. Gefördert werden breitere Maßnahmen zur grünen Infrastruktur und Klimaanpassung, nicht primär einzelne private Dachflächen.

Auf kommunaler Ebene gibt es in mehreren sächsischen Städten eigene Gründach-Förderprogramme, etwa in Leipzig. Dort werden Planung, Statikprüfung, Material und Bau der Dachbegrünung bezuschusst, häufig mit Mindestflächen (z. B. ab 10 m²), Mindestsubstrathöhen und besonderen Boni für Intensiv-, Solar- oder Biodiversitätsgründächer, teils mit Zuschüssen bis zu einem hohen Prozentsatz der Kosten und Obergrenzen im fünfstelligen Bereich. Solche Programme gelten aber nur im jeweiligen Stadtgebiet.

Leipzig

Seit 2020 fördert die Stadt Leipzig die Begrünung von Dächern im Leipziger Stadtgebiet. Gefördert werden die Planung, das Material und der Bau der Dachbegrünung (bei Eigenleistung nur das Material), die Prüfung und Planung der Tragfähigkeit (Statik) sowie Absturzsicherungssysteme, die zur Pflege des Gründachs erforderlich sind.  Zuwendungsempfänger im Sinne des Förderprogramms sind natürliche oder juristische Personen, die Eigentümer, Erbbauberechtigte, Nießbraucher oder Mieter eines förderfähigen Objekts sind.

Die Förderung setzt sich aus dem Basiszuschuss und ggf. zusätzlichen Boni zusammen. Bei Bauvorhaben, für die keine Verpflichtung zur Dachbegrünung besteht, kommt in der Regel der Basiszuschuss zur Anwendung, der um die Boni erweitert werden kann. Bei Bauvorhaben, für die eine Verpflichtung zur Dachbegrünung besteht, ist der Basiszuschuss ausgeschlossen. Dann können nur Bonuszuschüsse für Maßnahmen gewährt werden, die über die verpflichtenden Vorgaben hinausgehen.

Mit den Boni soll die Anlage von qualitativ höherwertigen Dachbegrünungen angeregt werden, um vor allem die ökologischen und klimaregulierenden Funktionen von Gründächern zu verbessern. Bei verschiedenen Nutzungen auf dem Dach (z. B. Terrasse, Technik etc.) wird nur der begrünte Anteil bezuschusst.

Förderbedingungen

Der Basiszuschuss Gründach unterstützt die fachgerechte Anlage von Dachbegrünungen, sofern sie nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden. Voraussetzung ist eine zusammenhängende Vegetationsfläche von mindestens 10 m² sowie eine Mindestaufbaustärke der Substratschicht von 10 cm bei Bestandsgebäuden und 12 cm bei Neubauten. Die Begrünung muss aus mindestens 15 standortgerechten, möglichst insektenfreundlichen und gebietsheimischen Pflanzenarten bestehen. Zudem dürfen eingesetzte Bitumenbahnen keine Wurzelschutzmittel enthalten.

Der Bonus „Intensivgründach“ fördert Dachbegrünungen mit höherem Nutzungs- und Gestaltungsanspruch, etwa begehbare Gründächer mit Aufenthaltsqualität oder gärtnerischer Nutzung. Diese besonders wirkungsvolle Form der Begrünung zeichnet sich durch eine Mindestsubstrathöhe von 25 cm, eine zusammenhängende Vegetationsfläche von mindestens 10 m² sowie eine gartenähnliche Bepflanzung mit Stauden und Gehölzen aus. Auch hier müssen die Pflanzenarten standortgerecht, möglichst insektenfreundlich und gebietsheimisch sein.

Der Bonus „Solargründach“ fördert die Kombination aus extensiver Dachbegrünung und Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen. Voraussetzung ist ein auflastgehaltenes Solarsystem ohne Durchdringung der Dachhaut. Substrat und Begrünung müssen vollflächig auch unter den Modulen ausgebracht sein. Zudem ist ein Mindestabstand von 20 cm zwischen Substratoberfläche und Solarmodulen sowie ein Abstand von mindestens 50 cm zwischen den Modulreihen einzuhalten, um Pflege und Wartung zu ermöglichen.

Der Bonus „Biodiversitätsgründach“ unterstützt Dachbegrünungen mit besonders hoher ökologischer Qualität. Gefördert werden Gründächer mit einer im Mittel mindestens 15 cm hohen, bewusst variierenden Substratschicht zur Erhöhung der Strukturvielfalt sowie einer Bepflanzung aus mindestens 25 standortgerechten, möglichst insektenfreundlichen und gebietsheimischen Pflanzenarten. Zusätzlich müssen auf mindestens 10 % der begrünten Dachfläche Biodiversitätsbausteine integriert werden, etwa Totholz, Steine, Sandlinsen, Grobkiesbeete, temporäre Wasserflächen oder Nistmöglichkeiten für Vögel und Insekten.

Der Bonus „Retentionsgründach“ fördert Gründachsysteme, die Regenwasser temporär speichern und zeitverzögert abgeben können. Voraussetzung ist der Einsatz spezieller technischer Elemente wie Retentions- oder Speichermodule, Anstaudrosseln oder vergleichbarer Systeme, die einen zusätzlichen Retentionsraum von mindestens 40 l/m² zwischen Dachabdichtung und Substrat schaffen. Diese Form der Dachbegrünung trägt zur Entlastung der Kanalisation, zur Starkregenvorsorge und zur Verdunstungskühlung bei und ist mit allen weiteren Boni kombinierbar.

Mit dem Bonus „Bewässerung“ werden Bewässerungssysteme gefördert, die an einen bestehenden Trink- oder Regenwasseranschluss angeschlossen sind. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit und Vitalität der Dachbegrünung, insbesondere in Trockenperioden, zu sichern und die klimatische Kühlungsleistung dauerhaft zu erhalten.

Die Zuwendung ist auf max. 100.000 Euro je Vorhaben und 90 % der förderfähigen Kosten begrenzt. Weiterhin gelten folgende Fördersätze:

Basiszuschuss

50 % der förderfähigen Kosten

Maximalförderung

60.000 €

Bonus „Intensivgründach“

80 €/m²

Maximalförderung

40.000 €

Bonus „Solar-Gründach“

60 €/m² (Modulfläche)

Maximalförderung

20.000 €

Bonus „Biodiversitätsgründach“

60 €/m²

Maximalförderung

20.000 €

Bonus „Retentionsgründach“

60 €/m²

Maximalförderung

20.000 €

Bonus „Bewässerung“

50 % der förderfähigen Kosten

Maximalförderung

5.000 €

Zuschuss für Dachbegrünung Sachsen-Anhalt

Für Dachbegrünung in Sachsen-Anhalt gibt es keine zentrale, flächendeckende Landesförderung, aber Sie können auf kommunaler Ebene (Städte wie Magdeburg, Halle), über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) für Dämmung bzw. Sanierung mit Bonus und die KfW-Bank (Kredite für Effizienzhaus-Sanierung) und bundesweite Programme Unterstützung finden. Prüfen Sie also die spezifischen Programme Ihrer Gemeinde und des Bundes für Zuschüsse und zinsgünstige Kredite.

Halle

In Halle sind Intensiv- und Extensivbegrünungen förderfähig. Gefördert wird die neugebaute Dachbegrünung mit einer Substratschicht von mindestens 12 cm. Gefördert werden die Kosten für Maßnahmen ab wurzelfester Dachdichtung inklusive Schutzvlies, Filtermatte, Drainschicht und Substrat sowie die Saat oder Pflanzmaßnahmen.

Es werden Vorhaben ab 15 m² begrünter Dachfläche gefördert. Bei extensiver Dachbegrünung werden maximal 25 Euro pro m² und maximal 4000 Euro je Maßnahme für Material und Arbeitsleistung gefördert. Bei intensiver Dachbegrünung werden maximal 50 Euro pro m² und maximal 8000 Euro je Maßnahme für Material und Arbeitsleistung gefördert.

Förderung für Dachbegrünung in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gibt es zwar keine pauschale Landesförderung, aber Sie können durch kommunale Programme (z.B. in Städten wie Kiel, Lübeck), Bundesprogramme der KfW/BAFA (oft kombiniert mit Dachdämmung/Energieeffizienz) und die EEG-Einspeisevergütung für PV-Anlagen auf Gründächern Unterstützung finden. Oft handelt es sich dabei um Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite, die an bestimmte Bedingungen wie Mindestflächen oder Effizienzstandards geknüpft sind.

Lübeck

Mit dem Förderprogramm zur Dachbegrünung unterstützt die Hansestadt Lübeck die Erstellung von Gründächern, um die Folgen des Klimawandels abzumildern. Im Rahmen dieses Förderprogramms wird ein einmaliger Zuschuss für die freiwillige Herstellung einer Dachbegrünung auf Wohn- und Nichtwohngebäuden einschließlich Nebengebäuden im gesamten Gebiet der Hansestadt Lübeck gewährt. Weiterhin werden begleitende Maßnahmen gefördert, die über bau- oder naturschutzrechtliche Verpflichtungen hinausgehen.

Die Gründach-Förderung inkl. Förderzuschläge beträgt 50 % der förderfähigen Kosten als einmaliger Zuschuss:

  1. Extensiv begrüntes Dach 30 Euro/m² und maximal 7.500 Euro pro Gebäude,
  2. Intensiv begrüntes Dach 60 Euro/m² und maximal 12.000 Euro pro Gebäude.

Die Fertigstellungspflege wird im Rahmen des maximalen Förderzuschusses bis zu 12 Monate nach dem Einbringen der Pflanzen/der Aussaat gefördert.

Auf besonderen Antrag werden Förderzuschläge zur Dachbegrünung gewährt:

Folie mit Wurzelfestigkeit

Förderung 50 %

Förderhöchstgrenze pro m²

5,00 Euro

Herstellung der Tragfähigkeit

Förderung 50 %

Förderhöchstgrenze pro m²

10,00 Euro

Technisch-konstruktive Elemente

Förderung 50 %

Förderhöchstgrenze pro m²

5,00 Euro

Befestigungen von PV-Anlagen

Förderung 50 %

Förderhöchstgrenze pro m²

10,00 Euro

Dachbegrünung-Förderung Thüringen

In Thüringen gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten für private Dachbegrünung, hauptsächlich über die Stiftung Naturschutz Thüringen und durch städtische Programme wie in Jena („Grüne Oasen“), während für größere gewerbliche Projekte die Thüringer Aufbaubank und das Thüringer Ministerium für Umwelt über Programme unterstützen, oft mit bis zu 60 % Förderung für Investitionen, teilweise als De-minimis-Beihilfe. Eine direkte pauschale Förderung pro Quadratmeter wie auf Bundesebene (KfW) ist in Thüringen für Privatpersonen weniger präsent, aber die Länder- und Kommunalprogramme sind relevant.

Jena

Die Stadt Jena fördert durch das Programm „Grüne Oasen“ die Gewährung von Zuschüssen Begrünungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden sowie Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen (inklusive Baumpflanzungen) von Vorgärten, Hof- und Freiflächen. Förderfähig sind nur freiwillige Maßnahmen, die nicht im Rahmen öffentlich-rechtlicher Verpflichtung durchzuführen sind. 

Gefördert wird die artenreiche Begrünung von Dächern bis maximal 20 Grad Neigung bei Bestandsgebäuden (auch Garagen, Carports). Die durchwurzelbare Substratdicke hat mindestens 12 cm zu betragen. Es sind ausschließlich torffreie Substrate einzusetzen. Es sind standortgerechte, nicht invasive Samen und Pflanzen zu verwenden. Mischgesellschaften (Sedum-Moos-Kraut-Gras-Bepflanzungen) sind zu bevorzugen.

Die Dachbegrünung soll möglichst strukturreich gestaltet werden, z.B. mit Totholz, Ästen, Zweigen, Anhügelungen, Steinen, unterschiedlichen Substratarten, Wasserflächen, Nisthilfen für Vögel und Insekten, Unterschlupfmöglichkeiten, Sandlinsen, Grobkiesbeeten. Auf den Einsatz von Bioziden ist zu verzichten. Die Dachbegrünung ist möglichst dauerhaft, mindestens aber 5 Jahre, zu erhalten.

Förderfähig sind:

  • Maßnahmen zur Dachvorbereitung und Dachabdichtung (z.B. Wurzelschutzbahnen, Drainagen).
  • Begrünungssubstrate und Substratarbeiten.
  • Samen, Pflanzen und Aussaat-/Pflanzkosten, Elemente zur Strukturanreicherung.
  • Nebenkosten für Beratung und Planung durch eine anerkannte Fachkraft bis max. 10% der Gesamtkosten.

Gefördert werden bis zu 50% der förderfähigen Gesamtkosten mit maximal 50 €/m² begrünte Dachfläche und maximal 2.000 €/Maßnahme.

Dachbegrünung-Förderung Österreich

In Österreich gibt es kein einheitliches Bundesförderprogramm für reine Dachbegrünung, sondern Zuschüsse im Rahmen von Wohnbauförderungen, Sanierungsprogrammen oder kommunalen Initiativen. Lediglich bei thermischer Gebäudesanierung können Dachbegrünungen für Privathaushalte und Unternehmen durch Bundesmittel gefördert werden.

Wien bietet umfassende Förderungen für Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Entsiegelung und PV-Gründächer (für Betriebe und Privatleute). Niederösterreich berücksichtigt Gründächer über Öko-Punkte in der Wohnbauförderung. Städte wie Baden, Mödling oder Wieselburg haben zusätzlich eigene Programme. Kärnten und Tirol fördern Dachbegrünungen bei Neubau und Sanierung.​ 

Das Land Burgenland fördert Dachbegrünung bei der Errichtung eines Eigenheimes nach ÖNORM 1131, mit bis zu 3000 Euro für extensive Dachbegrünungen, sowie intensive mit bis zu 4000 Euro. Die Landeshauptstadt Eisenstadt hat darüber hinaus ihr eigenes Gründach-Förderprogramm. 

In Vorarlberg werden Beratungen zu „Naturnahen Gebäudeaußenräumen“ inkl. Dach- und Fassadenbegrünungen, sowie PV-Gründächer im Rahmen des Regionalförderprogramms Impuls 3 für Unternehmen, Vereine und Kommunen mit bis zu 50% gefördert (max. 20h, max. Förderbeitrag 1000€). Zusätzlich gibt es in vielen Vorarlberger Städten und Gemeinden eigene Förderprogramme für Gründächer.

In Oberösterreich gibt es eine Förderung für Klimabündnis-Gemeinden im Rahmen der Förderschiene Gemeinde-Klimawandelanpassungs-Programm (GeKAP). Gefördert werden investive Maßnahmen (z.B. Dachbegrünung) bei Gemeindegebäuden sowie dem dazugehörenden unmittelbaren Außenbereich zur Verminderung thermischer Belastungen, welche nicht bereits durch EU-, Bundes- oder Landesförderungen abgedeckt sind. Die Landeshauptstadt Linz hat zusätzlich ihr eigenes Gründach-Förderprogramm. 

Das Land Steiermark bietet zwar keine eigenen Förderungen für die Begrünung von Dächern an, dafür aber sehr wohl seine Hauptstadt Graz. Lediglich in Salzburg existieren mit aktuellen Stand weder auf Landes- noch auf kommunaler Ebene Gründachförderungen.

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Häufige Fragen zu Förderung für Dachbegrünung: Von Carport und Garage über Gartenhaus bis hin zu Flachdach und Neubau

In Deutschland gibt es keine bundesweit einheitliche Pflicht zur Dachbegrünung. Weder das Bundesrecht noch bundesweite Förderprogramme wie KfW, BAFA oder die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) schreiben eine Dachbegrünung grundsätzlich vor. Begrünte Dächer sind damit auf nationaler Ebene freiwillig und werden vor allem über Zuschüsse, Förderprogramme und finanzielle Anreize unterstützt.

Eine verbindliche Pflicht zur Dachbegrünung entsteht ausschließlich regional. Sie kann sich aus Landesrecht einzelner Bundesländer oder aus kommunalen Bebauungsplänen, Satzungen oder konkreten Bauvorschriften ergeben. In Städten wie Berlin oder künftig in Teilen Hamburgs gelten solche Vorgaben für bestimmte Neubauten, während in vielen anderen Regionen lediglich Förderangebote bestehen. Ob eine Dachbegrünung verpflichtend ist, hängt daher immer vom konkreten Standort und den aktuell geltenden örtlichen Vorschriften und Regelungen ab.

Eine Pflicht zur Dachbegrünung besteht in Deutschland nicht flächendeckend, sondern nur in bestimmten Regionen und unter klar definierten Voraussetzungen. Verbindliche Vorgaben finden sich vor allem dort, wo Landesbauordnungen oder spezielle Klimaschutzgesetze entsprechende Regelungen enthalten. Ein bekanntes Beispiel ist Berlin, wo für bestimmte Neubauten mit flach geneigten Dächern eine bauordnungsrechtliche Begrünungspflicht gilt. Auch in Hamburg bestehen verbindliche Vorgaben im Zusammenspiel mit der Solarpflicht.

In den meisten anderen Bundesländern entsteht eine Pflicht zur Dachbegrünung nicht automatisch, sondern ausschließlich auf kommunaler Ebene. Städte und Gemeinden können über Bebauungspläne, Satzungen oder konkrete Baugenehmigungen festlegen, dass Dächer begrünt werden müssen – etwa bei Neubaugebieten, Gewerbebauten oder größeren Dachflächen. Außerhalb solcher lokalen Vorgaben bleibt die Dachbegrünung freiwillig und wird stattdessen über Förderprogramme unterstützt.

Ja, eine Dachbegrünung kann im Bebauungsplan verbindlich festgesetzt werden. Städte und Gemeinden haben das Recht, im Rahmen ihrer Bauleitplanung gestalterische und ökologische Vorgaben zu machen. Dazu zählt auch die Pflicht, Dächer ganz oder teilweise zu begrünen. Solche Festsetzungen werden häufig genutzt, um Ziele wie Klimaanpassung, Regenwasserrückhalt, Hitzeminderung oder die Verbesserung des Stadtklimas rechtlich abzusichern. Für Bauherren sind diese Vorgaben verbindlich, sobald der Bebauungsplan rechtskräftig ist.

In der Praxis bedeutet das: Ob eine Dachbegrünung vorgeschrieben ist, hängt nicht vom Bundesland allein ab, sondern vom konkreten Bebauungsplan des Grundstücks. Die Pflicht kann sich auf bestimmte Gebäudearten, Dachformen, Mindestflächen oder Substratstärken beziehen und gilt oft besonders für Neubauten oder Gewerbebauten. Besteht eine solche Festsetzung, ist die Dachbegrünung keine freiwillige Maßnahme mehr, sondern Teil der verpflichtenden Bauausführung.

Förderprogramme für Dachbegrünung decken in der Regel alle wesentlichen Bestandteile des technischen und vegetativen Gründachaufbaus ab. Dazu zählen insbesondere Wurzelschutz- und Abdichtungsbahnen, Schutz- und Filtervliese, Drainage- und Wasserspeicherelemente, Drän- und Retentionsschichten sowie das Begrünungssubstrat. 

Auch die eigentliche Vegetation ist förderfähig, etwa Sedum-Matten, Saatgutmischungen, Stauden, Gräser oder Gehölze – abhängig davon, ob es sich um eine extensive oder intensive Dachbegrünung handelt. Viele Programme erkennen zudem Fertigrasen- oder Vegetationsmatten an, sofern sie den technischen Mindestanforderungen entsprechen.

Darüber hinaus umfassen zahlreiche Förderprogramme auch Planungs- und Ausführungskosten, einschließlich Statiknachweisen, Fachplanung, Lieferung, Einbau sowie die Fertigstellungspflege in den ersten Monaten nach der Begrünung. 

Häufig ebenfalls förderfähig sind technische Ergänzungen wie Absturzsicherungen, Randprofile, Kiesschüttungen für Funktions- und Brandschutzstreifen oder der Mehraufwand für Solar-Gründächer in Kombination mit Photovoltaik. Entscheidend ist stets, dass die Produkte fachgerecht eingesetzt werden, den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und die Maßnahme insgesamt freiwillig sowie förderkonform umgesetzt wird.

Fördermittel für die Installation von Dachbegrünungen finden Sie vor allem auf kommunaler Ebene. Viele Städte und Gemeinden bieten eigene Programme für Dach-, Fassaden- oder Hofbegrünungen an, häufig im Rahmen von Klimaschutz-, Klimaanpassungs- oder Schwammstadt-Konzepten. 

Diese Programme gewähren meist Zuschüsse pro Quadratmeter oder prozentuale Kostenübernahmen und sind oft an Mindestflächen, Substratstärken sowie eine mehrjährige Erhaltungs- und Pflegepflicht gebunden. Erste Anlaufstellen sind die Websites der Stadt oder Gemeinde, Umwelt- und Klimaschutzämter sowie lokale Förderübersichten.

Ergänzend kommen Bundesförderungen infrage, insbesondere über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), wenn die Dachbegrünung im Zuge einer energetischen Dachsanierung umgesetzt wird. In diesem Fall kann der gesamte Dachaufbau einschließlich Begrünung förderfähig sein, sofern die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind. Da Förderbedingungen regional stark variieren, empfiehlt sich stets eine standortbezogene Prüfung vor Projektbeginn.

Eine Förderung für Ihr Dachbegrünungsprojekt beantragen Sie in der Regel vor Beginn der Maßnahme. Zunächst sollten Sie prüfen, welche Förderprogramme an Ihrem Standort verfügbar sind – meist auf kommunaler Ebene, ergänzt durch mögliche Bundesförderungen. Die Antragstellung erfolgt üblicherweise bei der zuständigen Stadt, Kommune oder Förderbank und setzt voraus, dass das Vorhaben freiwillig ist und den technischen Vorgaben des jeweiligen Programms entspricht. Häufig werden Angaben zur Dachfläche, zum Begrünungstyp (extensiv oder intensiv), zum Aufbau sowie ein Kosten- oder Angebotsschreiben benötigt.

Nach Bewilligung der Förderung kann die Dachbegrünung umgesetzt werden. Anschließend müssen die Nachweise über die fachgerechte Ausführung eingereicht werden, etwa Rechnungen, Fotos oder eine Bestätigung des Fachbetriebs. Viele Programme verlangen zudem, dass das Gründach über mehrere Jahre erhalten und gepflegt wird. Wichtig ist daher eine sorgfältige Planung und die frühzeitige Klärung aller Förderbedingungen, da ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn in der Regel zum Ausschluss von der Förderung führt.

Typische Zuschüsse für Dachbegrünungen liegen in Deutschland zwischen 20 und 60 € pro Quadratmeter bei extensiven Gründächern. Bei besonders hochwertigen Ausführungen sind auch höhere Fördersätze bis etwa 80–100 € pro Quadratmeter möglich, etwa bei intensiven Gründächern mit Gartencharakter und -nutzung, Biodiversitäts- oder Retentionsdächern. 

Alternativ werden häufig prozentuale Förderung von 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt, in der Regel mit einer Deckelung (z. B. 5.000 €, 20.000 € oder 30.000 € pro Maßnahme). Entscheidend sind dabei immer Standort, Begrünungsart, Substratstärke, sowie dass die Maßnahme freiwillig erfolgt.

Unabhängige Beratung erhalten Sie vor allem bei kommunalen Umwelt- oder Klimaschutzämtern, da diese die lokalen Förderprogramme betreuen und verbindlich Auskunft geben können. 

Zusätzlich beraten Energie- und Klimaschutzberatungsstellen, regionale Architektenkammern sowie Fachinstitutionen wie die FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau) oder der BuGG (Bundesverband GebäudeGrün) neutral zu technischen Anforderungen, Voraussetzungen und Förderfähigkeit in Ihrem speziellen Fall. 

Diese Stellen sind besonders hilfreich, um vorab zu klären, welche Förderung realistisch ist und welche Anforderungen zwingend einzuhalten sind, bevor mit der Ausführung begonnen wird.

Ein Fachbetrieb erstellt in der Regel eine vollständige, förderkonforme Dokumentation, die sicherstellt, dass Ihr Gründach alle technischen und formalen Anforderungen des Förderprogramms erfüllt. 

Bereits vor der Umsetzung gehören dazu ein Leistungs- und Aufbaukonzept (Art der Dachbegrünung, Schichtaufbau, Substratstärken), gegebenenfalls eine Flächen- und Mengenberechnung, Angaben zu den verwendeten Materialien und Systemen sowie – falls gefordert – ein Statiknachweis. Diese Unterlagen stellen üblicherweise bereits die Grundlage für den Förderantrag vor Maßnahmenbeginn dar.

Nach der Ausführung stellt der Fachbetrieb die Rechnungen, eine Bestätigung der fachgerechten Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik (z. B. FLL-Richtlinien) sowie eine Fotodokumentation des Aufbaus und des fertigen Gründachs bereit. Je nach Förderprogramm kommen zusätzliche Nachweise hinzu, etwa Pflanzenlisten, Angaben zu Substrathöhen, Retentionsvolumen oder zur Kombination mit Photovoltaik. 

Für den Fall, dass die Förderung an eine Erhaltungs- und Pflegepflicht geknüpft ist, wird außerdem eine Pflege- und Erhaltungsempfehlung oder ein Pflegekonzept über mehrere Jahre verlangt. Diese Unterlagen bilden gemeinsam den entscheidenden Nachweis, damit die Förderung sowohl bewilligt als auch nicht nachträglich zurückgefordert wird.

Die optimale Kombination von Dachbegrünung und Photovoltaik gelingt über ein sogenanntes Solargründach. Dabei wird die Photovoltaikanlage aufgeständert und ballastiert auf der begrünten Dachfläche installiert, ohne die Dachhaut zu durchdringen. Das Gründach sorgt durch Verdunstung für niedrigere Modultemperaturen, was den Wirkungsgrad der PV-Anlage steigern kann, während die PV-Module gleichzeitig Teilverschattung und Feuchte schaffen und so Vegetation und Biodiversität fördern. 

Fördertechnisch gesehen ist es wichtig, beide Maßnahmen von Beginn an gemeinsam zu planen, da viele Kommunen separate Zuschüsse für Dachbegrünung (€/m² oder prozentual) gewähren und zusätzlich PV-Förderungen oder Boni möglich sind. In einigen Programmen gibt es explizite Solar-Gründach-Boni, die die Kombination besonders attraktiv machen.

Für die Umsetzung empfiehlt sich ein Anbieter, der Dachbegrünung, technische Schnittstellen und Förderlogik aus einer Hand anbietet. Bei VitaForst setzen wir Solargründächer fachgerecht um und koordinieren dabei den Gründachaufbau mit der PV-Unterkonstruktion, den Abständen für Wartung und Pflege sowie den förderrelevanten Anforderungen. Durch die förderkonforme Planung, Dokumentation und Pflegekonzepte lassen sich Dachbegrünungs- und PV-Förderungen optimal kombinieren, ohne spätere Risiken bei Bewilligung oder Nachweisen einzugehen.

Eine Dachbegrünung-Förderung für Garage oder Carport ist in Deutschland grundsätzlich möglich, aber nicht einheitlich geregelt. Wer ein Garagendach begrünen möchte, profitiert in der Praxis vor allem von kommunalen Förderprogrammen, die gezielt Neben- und Garagendächer unterstützen, häufig mit festen Zuschüssen pro Quadratmeter oder über fixe Fördersummen mit Höchstgrenzen. Voraussetzung ist meist, dass die Garagendachbegrünung freiwillig erfolgt und fachgerecht umgesetzt wird.

Eine Förderung für die Dachbegrünung eines Gartenhauses ist grundsätzlich möglich, aber fast ausschließlich auf kommunaler Ebene. Wer ein Gartenhausdach begrünen möchte, kann in vielen Städten und Gemeinden Zuschüsse aus Klimaschutz- oder Stadtgrünprogrammen erhalten. Häufig werden in diesen nämlich auch kleinere Dachflächen wie Gartenhäuser oder Geräteschuppen einbezogen, sofern eine Mindestfläche erreicht wird und die Begrünung fachgerecht sowie freiwillig umgesetzt wird.

Eine Förderung für das Begrünen eines Flachdachs ist in Deutschland in vielen Fällen möglich, jedoch nicht einheitlich geregelt. Die meisten Fördermittel existieren auf kommunaler Ebene, wo Städte und Gemeinden Dachbegrünungen gezielt über Klimaschutz- oder Schwammstadtprogramme unterstützen. Wer ein Flachdach begrünen möchte, erhält dort häufig Zuschüsse pro Quadratmeter oder eine prozentuale Kostenübernahme, sofern die Flachdachbegrünung freiwillig erfolgt und fachgerecht umgesetzt wird.

Eine Dachbegrünung-Förderung im Neubau ist grundsätzlich möglich, aber stark standortabhängig. In vielen Städten und Gemeinden werden Gründächer auch bei Neubauten gefördert, sofern sie freiwillig umgesetzt werden und nicht bereits durch Bebauungsplan oder Baugenehmigung vorgeschrieben sind. Die Förderung erfolgt meist über kommunale Klimaschutz- oder Stadtgrünprogramme mit Zuschüssen pro Quadratmeter oder prozentualer Kostenübernahme, häufig verbunden mit Mindestanforderungen an Substrathöhe, Fläche und Pflege.

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